Termine & Preise

1. Abschluß des Reisevertrages

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde dem Tri(m)-Team (nachfolgend als Veranstalter benannt) für die Veranstaltung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an und anerkennt damit die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters in Ergänzung zu den §§651a-k BGB. Bei Anmeldung muß die genaue Anzahl der Teilnehmer angegeben werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält nach Vertragsabschluß eine schriftliche Reisebestätigung.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Reisebesätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 25% zu leisten.Der Restbetrag muß bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn bezahlt werden. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt, muß der gesamte Reisepreis geleistet werden.

3. Leistungen und Preise/Mindestteilnehmerzahl

Die aufgeführten Reisepreise wurden entsprechend der Wirtschaftslage zum Zeitpunkt der Katalogerstellung kalkuliert. Sollten sich die Verhältnisse gravierend verändern (Wechselkurse, Steuern, Ortstaxen) so können sich die Preise im gesetzlichen Rahmen verändern (§651a III-IV BGB). Beträgt die Preisänderung mehr als 5 % des Reisepreises, so ist der Kunde zum sofortigen Rücktritt berechtigt.

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im Reiseprospekt und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Für Leistungen, die der Veranstlalter nur vermittelt, übernimmt er keinerlei Verantwortung. Bei Anreise mit dem PKW oder Zug ist der Kunde für die Organisation und Haftung von Hin-und Rückreise selbst verantwortlich. Die Anreise mit dem Bus wird vom Veranstalter lediglich an Team 3 GmbH/Hdk Gbr oder an das Busunternehmen Norbert Krusche, Geiselhöring vermittelt, die diese eigenständig durchführen. Der Veranstalter behält sich Veränderungen des Veranstaltungs-und Rahmenprogramms ausdrücklich vor. Finden sich für eine bestimmte Leistungsgruppe nur wenige Skischüler (weniger als 7), so haben diese keinen Anspruch auf Einzelunterricht. Sie können vom Veranstalter an die örtliche Skischule verwiesen werden.

4. Rücktritt/Kündigung durch den Kunden

Der Kunde oder dessen Stellvertreter muß dem Veranstalter seinen Rücktritt unverzüglich schriftlich bekanntgeben. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn entstehen pauschalierte Rücktrittskosten in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 25,-€. Bei Rücktritt bis 21 Tage vor Reisebeginn entstehen pauschalierte Kosten i.H. von 50%, bis zum 6 Tag i.H. von 70%, ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Macht der Kunde geltend, daß dem Veranstalter ein geringerer Schaden als die vereinbarten pauschalierten Rücktrittskosten entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu erbringen. Der Veranstalter kann auch einen höheren Schaden als den pauschalierten verlangen, wenn er hierfür den Nachweis erbringt.

Für eine Aufenthaltsunterbrechung oder nicht in Anspruch genommenen Leistungen, für die der Kunde selbst verantwortlich ist, kann keine Kostenrückerstattung gewährt werden.

Der Veranstalter kann seinerseits ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrtag zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Dasselbe gilt, wenn der Veranstalter seine Leistungsverpflichtung wegen außergewöhnlicher Umstände wie Naturereignisse, Streiks oder Krankheit nicht erfüllen kann.

5. Gewährleistungen/Obliegenheiten/Haftung

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wennn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veransalter kann Abhilfe in der Weise schaffen, daß eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies dem Kunden zumutbar ist ist und der Reisemangel nicht bewußt wider Treu unhd Glauben herbeigeführt wurde. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich den Mangel beim Veranstalter/dessen Reiseleitung zu rügen. Unterlässt er dies schuldhaft, entfallen diesbezüglich Minderungs- und Schadenersatzansprüche. Der Kunde ist verpflichtet bei der Behebung der Störung aktiv mitzuwirken une einen eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

Für die Teilnahme an Skikurs, Skigruppe oder sonstiger Gruppenveranstaltung ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen; die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Das Beförderungsrisiko auf Hin- und Rückfahrt zum/vom Reiseziel trägt der Kunden selbst.

6. Ausschluß/Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche wegen nixht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Die örtliche Reiseleitung ist nicht zur Entgegennahme derartiger Anspruchsanmeldung berechtigt. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde nur dann noch Ansprüche geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise vertraglich enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb 3 Jahre.

7. Versicherungen

Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Der Veranstalter empfiehlt deshalb eine Rücktrittskostenversicherung abzuschließen. Ebenso empfiehlt der Veranstalter eine Resieversicherung (Reiseunfall,-Reisekranken,-Reisehaftpflicht,-Skibruch,-Skidiebstahlversicherung).

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Schwäbisch Gmünd

9. Veranstalter

Tri(m)-Team Ski-und Sportreisen e.K.
Inhaber: Egbert Klaus
Zur Vorstatt 81
73550 Waldstetten-Wißgoldingen
Steuernummer. 83234/06208 Eintrag HRA 701267 Amtsgericht Ulm